ZierbrunnenKlar
Hält Innenwasser-Anlagen länger schön
Anwendung:
ZierbrunnenKlar von Söll verleiht Ihrer Innenwasseranlage eine natürliche Frische. Bereits 20ml des flüssigen Biozids reichen aus, um den Brunnen vor Algenbefall zu schützen (bei einem 5 Liter-Zimmerspringbrunnen). Bei stärkerer Verschmutzung empfehlen wir, die Anlage zunächst zu reinigen. Danach frisches Wasser einfüllen und Söll-ZierbrunnenKlar hinzugeben. Mit Söll-ZierbrunnenKlar bleibt Wasser für dekorative Zwecke algenfrei und ein attraktiver Blickfang.
Dosierung:
20ml auf bis zu 5 Liter Zierbrunnenwasser dosieren. Inhalt ausreichend für 125 Liter Wasser. Die abgemessene Menge ZierbrunnenKlar einfach zum Wasser zugeben. Aus hygienischen Gründen sollte das Wasser alle zwei bis drei Wochen gewechselt werden. Das frische Wasser wieder entsprechend der Dosieranweisung mit ZierbrunnenKlar behandeln. Nicht geeignet für Wasser mit lebenden Tieren.
Hinweis:
Produktreste können mit Wasser verdünnt in
die Kanalisation gegeben werden. Leere Verpackungen können mit dem Hausmüll
entsorgt werden. Produkt frostfrei lagern. Bei Reinigung verwendeter Gefäße
oder Behältnisse bzw. Gummihandschuhe: Mit Wasser abspülen. Bei versehentlichem
Verschlucken des Produktes reichlich Wasser nachtrinken. Gegebenenfalls Arzt
hinzuziehen. Bei Kontakt mit den Augen das betroffene Auge bei geöffnetem Lid
mit reichlich kaltem Wasser ausspülen. Bei Kontakt mit der Haut: Verschmutzte
Kleidung entfernen und mit Wasser und Seife abspülen.
Unerwünschte mittelbare oder unmittelbare Nebenwirkungen sind derzeit nicht
bekannt. Flasche von Kindern fernhalten. Schädlich für Wasserorganismen, kann
in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Wirkstoff: Kupfersulfat (2,4 g/l)
| Inhalt | Reichweite | Art-Nr. |
|---|---|---|
| 500 ml | 125 Liter | 31150 |
| 1 L | 250 Liter | 12726 |
| 5 L | 1250 Liter | 10890 |
| 10 L | 2500 Liter | 10891 |
Kennzeichnung gem. EU-Richtlinie 98/8/EG:
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.
baua: Reg.-Nr. N-20179